Nachlassverfahren
Das Nachlassgericht ist zuständig für
- die Feststellung der Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahme (wie z.B. die Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- Testamentshinterlegungen
Bitte beachten Sie, dass für die besondere amtliche Verwahrung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen und auch für deren Herausgabe eine vorherige (telefonische oder schriftliche) Terminvereinbarung erforderlich ist.
Informationen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer finden Sie hier.
Erreichbarkeit des Nachlassgerichts
Nebenstelle
Lindenstraße 32
63785 Obernburg (Hausanschrift)
Telefondurchwahlen: (maßgeblich ist die letzte Ziffer vor dem Schrägstrich, z.B. 550 VI 123/25 = Ziffer 3)
Telefon: 06022 / 628-
0-1: -181
2-3: -183 und -184
4-6: -180
7-9: -182
Telefax: +499621962413983
Geschäftsstelle des Nachlassgerichts:
Zimmer 107, 111 und 112 im Erdgeschoss