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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Erreichbarkeit:

Telefon:   08441 / 756 - 201
Zimmer:  10  (EG)

Beratungshilfe stellt eine Hilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch eine Beratungsperson für Personen dar, die die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können.


Sollten Sie zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Hilfe benötigen, d.h. eine außergerichtliche Beratung oder Vertretung durch eine Beratungsperson z.B. einen Rechtsanwalt benötigen, können Sie einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe am Amtsgericht Ihres Wohnsitzes stellen.


Der Antrag kann bis spätestens vier Wochen nach erfolgter Erstberatung gestellt werden, hierbei tragen Sie jedoch das Risiko, dass der Antrag eventuell abgelehnt wird und Sie die Kosten der Beratungsperson selbst tragen müssen.

Bei Bewilligung von Beratungshilfe fällt für Sie lediglich eine Gebühr i.H.v. 15,00 € an. Diese ist bei der Beratungsperson zu begleichen.


Im Verfahren auf Bewilligung von Beratungshilfe besteht Formblattzwang. Das derzeit gültige Formular samt dem zugehörigen Hinweisblatt finden Sie hier.

Bitte reichen Sie zusätzlich zum Formular folgende Unterlagen ein:

   -   Unterlagen zur Angelegenheit, weshalb Sie eine Beratung oder Vertretung benötigen
   -   Kontoauszüge aller Konten der letzten zwei vollständigen
       Kalendermonate vor Antragstellung/Erstberatung (z.B. 01.01.2022 – 28.02.2022)
   -   Erläuterungen, was Sie bisher selbst in der Angelegenheit unternommen haben
   -   Gehalts-/Lohnabrechnungen der vergangenen 6 Kalendermonate, falls Sie kein
       Festgehalt/-lohn erhalten

 
Es wird darauf hingewiesen, dass in Kindschaftssachen vorrangig das Jugendamt zu kontaktieren ist. Zur Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens ist vorrangig die Schuldnerberatungsstelle zu kontaktieren.



Zur Stellung von Anträgen (z.B. Übertragung elterlicher Sorge, Umgang etc.) oder Klagen ohne anwaltliche Hilfe vor Gericht kontaktieren Sie bitte direkt die Rechtantragstelle unter oben aufgeführter Nummer oder kontaktieren einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Kosten für das gerichtliche Verfahren aufzubringen, kann ein Antrag auf Bewilligung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. Dieser kann nicht vorab, sondern frühestens gleichzeitig mit der Klage oder dem Antrag bei Gericht eingereicht werden.


Verfahrensübersicht