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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Erreichbarkeit der Geschäftsstelle:

Telefon:  +49 8441 756 -115
Telefax:  +49 9621 96241 0527

E-Mail: poststelle.gba@ag-paf.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Zimmer:  8  (Erdgeschoss)


Hinweis:

Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen.
Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben.

Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen.
Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.


Ein Formular zur Beantragung eines Grundbuchauszugs finden sie hier.

Bitte fügen Sie dem Antrag ein(e) Kopie/Foto Ihres Ausweises als Identitätsnachweis bei.



Verfahrensübersicht