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Amtsgericht Rosenheim

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Behördeninformationen

Das Gericht ist auf mehrere Gebäude in Rosenheim sowie die Außenstelle in Bad Aibling verteilt. Näheres zu den einzelnen Gebäuden finden Sie auf der Startseite unter „Aufgaben“. Wissenswertes über das Gerichtsgebäude an der Bismarckstraße erfahren Sie außerdem unter dem Punkt „Historie des Gebäudes“.


Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Bismarckstraße 1 (Hauptgebäude - Straf-, Zivil- und Nachlassgericht, Sitz der Verwaltung):

Das Gebäude ist über einen Außenlift, oder einen barrierefreien Nebeneingang zugänglich. Ein öffentlicher Pkw-Stellplatz befindet sich in der Bismarckstraße.
An dem Außenlift, an den Treppenstufen zum Haupteingang und an der Tür zum Nebeneingang befindet sich jeweils eine Klingel. Das Gebäude verfügt über ein behinderten gerechtes WC im 1. Obergeschoss und ist über die Aufzugsanlage erreichbar.

Rathausstraße 32 (Familiengericht und Bürgerservice):

Das Gebäude ist über eine Rampe zugänglich. Ein ausgewiesener barrierefreier Parkplatz ist auf den am Gebäude befindlichen Parkflächen vorhanden. Ein behinderten gerechtes WC befindet sich im Erdgeschoss.

Kufsteiner Straße 32 (Betreuungsgericht und Grundbuchamt):

Das Gebäude ist über eine Rampe zugänglich. Zwei ausgewiesene barrierefreie Parkplätze sind auf den am Gebäude befindlichen Parkflächen vorhanden. Ein behinderten gerechtes WC befindet sich im 2. Obergeschoss und ist über die Aufzugsanlage erreichbar.

Am Hofberg 5, Bad Aibling (Vollstreckungs- und Insolvenzgericht):

Das Gebäude ist derzeit leider noch nicht barrierefrei erreichbar. Ein Pkw-Stellplatz ist noch nicht vorhanden. Es besteht aber eine Haltemöglichkeit auf den am Gebäude befindlichen Parkflächen. Ein behinderten gerechtes WC befindet sich im Erdgeschoss.


BayernWLAN (öffentlicher Hotspot)

BayernWLAN (öffentlicher Hotspot)

An den Standorten Bismarckstrasse 1 (Strafabteilung, Zivilabteilung, Nachlassgericht) und Rathausstrasse 32 (Familiengericht) steht ab sofort BayernWLAN zur Verfügung (Stand Juli 2025).

Besuch von Schulklassen

Besuch von Schulklassen

Grundsätzlich ist der Besuch von Schulklassen in allen öffentlichen Gerichtsverhandlungen möglich.
Tatsächlich eignen sich dafür nur öffentliche Hauptverhandlungen in Strafsachen, da Zivilverhandlungen in der Regel in für Besuchergruppen nicht geeigneten Sitzungssälen abgehalten werden.

Wenn Sie mit einer Schulklasse an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen möchten, teilen Sie uns Ihren Wunsch bitte mindestens drei Wochen vor dem angedachten Besuchstermin unter poststelle@ag-ro.bayern.de mit.

Wir werden Ihnen daraufhin detaillierte Informationen zukommen lassen und einen konkreten Ansprechpartner benennen.

Damit Sie sich auf den Besuch der Gerichtsverhandlung etwas vorbereiten können, bietet das Bayerische Staatsministerium der Justiz die folgenden Broschüren an:

Parkplätze

Parkplätze

Bei den Gebäuden in der Bismarckstraße 1 und in der Rathausstraße 32 sind keine Besucherparkplätze vorhanden.
Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkmöglichkeiten.

Am Gebäude Am Hofberg 5 in Bad Aibling steht ein Behindertenparkplatz zur Verfügung. Weitere Besucherparkplätze sind nicht vorhanden.
Bitte nutzen Sie auch hier die öffentlichen Parkmöglichkeiten.

richterliche Geschäftsverteilung

richterliche Geschäftsverteilung

Videoüberwachung

Videoüberwachung

Die Außenbereiche der Gebäude Bismarckstraße 1 und Kufsteinerstraße 32 werden videoüberwacht.

Hinweis nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei Videoüberwachung

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen:
Direktorin des Amtsgerichts Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim
E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de
Tel.: +49 (8031) 8074-215

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutz@lg-ts.bayern.de

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Nach Art. 13 i.V.m. Art. 6 DSGVO ist die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Berechtigte Interessen, die verfolgt werden: Leben und Gesundheit, sowie Freiheit und Eigentum der sich hier aufhaltenden Personen. Schutz des Dienstgebäudes und Durchsetzung der Hausordnung.

Informationsblatt nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei Videoüberwachung

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Bismarckstraße 1:
Die gespeicherten Aufzeichnungen werden regelmäßig überschrieben, eine Löschung findet spätestens nach 4 Wochen statt, sofern zur Beweissicherung keine weitere Speicherung nötig wird.
Kufsteinerstraße 32:
Ringspeichersystem. Die Daten werden spätestens nach 24 Stunden überschrieben, sofern zur Beweissicherung keine weitere Speicherung nötig wird.

Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten:
Die Daten werden lediglich durch berechtigte Personen im Amtsgericht Rosenheim verarbeitet, eine Übertragung findet nicht statt.


Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Bayern ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Telefon: +49 (89) 21 26 72-0
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

Wickelmöglichkeit

Wickelmöglichkeit

Bismarckstraße 1 (Hauptgebäude - Straf-, Zivil- und Nachlassgericht, Sitz der Verwaltung):

Im Hauptgebäude in der Bismarckstraße 1 befindet sich je eine Wickelmöglichkeit im Altbau im 1. Stock auf der Behindertentoilette sowie im Anbau im Erdgeschoss auf der Damentoilette.

Rathausstraße 32 (Familiengericht und Bürgerservice):

Im Familiengericht befindet sich eine Wickelmöglichkeit auf der Herrentoilette im Erdgeschoss.


Weitere Informationen erhalten Sie unter 08031/8074 – 0.