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Amtsgericht Schwandorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.




Amtsgericht Schwandorf

N.N. Behördenleitung Telefon: 09431 / 383-0 E-Mail: poststelle@ag-sad.bayern.de

Auf einen Blick

Allgemeines Verhalten im Gerichtsgebäude/Gerichtsgelände

Es wird empfohlen, bereits ab dem Haupteingang zumindest eine medzinische Maske zu tragen. 

Bitte beachten Sie die Hygieneregeln und das Abstandsgebot.

Zur Desinfektion der Hände stehen entsprechende Spender im Bereich des Haupteingangs und der Nebengebäude, sowie auch auf den Toiletten und Fluren der Geschäftsstellen.



Sitzungen und Anhörungen

Bitte bringen Sie unbedingt Ihre Terminsladung mit und halten Sie diese an der Pforte bereit.

 

Andere Termine

Für alle anderen Termine (z.B. persönliches Gespräch mit Mitarbeiter/innen des Amtsgerichts Schwandorf oder Einsicht in Unterlagen) wird empfohlen, mit d. zuständ. Sachbearbeiter/in (vorher) telefonisch einen Termin zu vereinbaren. 

Einlasskontrolle

Da die Einlasskontrollen viel Zeit in Anspruch nehmen, wird empfohlen sich bereits 15 Minuten vor dem Termin an der Pforte einzufinden, bei regnerischem Wetter am Besten mit Regenschirm, da es auch vor dem Gericht im Freien zu einer Warteschlange kommen kann.


Zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ablaufes der Einlasskontrolle beachten Sie bitte Folgendes:


  • bringen Sie in das Gerichtsgebäude nur Gegenstände mit, die für die Verhandlung oder für Ihre eigene Person absolut notwendig sind. Vermeiden Sie möglichst die Mitnahme von Taschen u.ä., da deren Kontrolle viel Zeit in Anspruch nimmt.
  • Die Personenkontrolle selbst wird mit einem Metalldetektor durchgeführt. Überlegen Sie daher bitte bereits vor Betreten des Kontrollbereiches, welche metallischen Gegenstände Sie am Körper tragen (z.B. Gürtel, Uhr, Kleingeld) und entfernen diese wie bei den Flughafenkontrollen.