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Amtsgericht Schwandorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Amtsgericht Schwandorf
Kreuzbergstraße 19
92421 Schwandorf

Telefon: 09431 / 383-0


E-Mail: Poststelle.GBA@ag-sad.bayern.de

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html). Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.  

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung kein Grundbuchauszug benötigt.  Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.

Grundbuchauszug