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Amtsgericht Schwandorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für Hinterlegungen von Geldbeträgen, Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten.


Eine Hinterlegung ist nur zulässig

  • wenn dem Hinterleger eine gesetzliche Vorschrift zur Seite steht, die ihn zur Hinterlegung berechtigt bzw. verpflichtet.
  • wenn der Hinterleger durch eine behördliche Anordnung oder Entscheidung zur Hinterlegung für berechtigt oder verpflichtet erklärt worden ist.



Sprechzeiten / telefonische Erreichbarkeit der Hinterlegungsstelle

Sie erreichen die Hinterlegungsstelle am besten von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. Termine Nachmittag sind grundsätzlich möglich, es wird aber um vorherige telefonische Absprache gebeten. 


Tel:  09431 383-126