Strafverfahren
Das Strafgericht ist insbesondere zuständig für:
- Straf- und Bußgeldsachen (Ordnungswidrigkeiten) gegen Erwachsene, Heranwachsende u. Jugendliche
- richterliche Tätigkeiten in Ermittlungsverfahren
- Bewährungsverfahren bei Erwachsenen, Heranwachsenden u. Jugendlichen
- Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung
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Sie erreichen das Strafgericht von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr.
Im Amtsgericht Schwandorf finden Zugangskontrollen statt. Pfefferspray, Taschenmesser und sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit ins Gebäude gebracht werden und werden Ihnen ggf. an der Eingangskontrolle abgenommen.
Verfahren vor dem Strafrichter
- B, G, H, I, J, L, Q, T, X, Y, Z 09431/383-136
- C, M,, N, O, P, R, U, V und W 09431/383-135 oder 130
- S + Schöffenverfahren Erwachsene 09431/383-132
- A, D, E, F, K 09431/383-133
Verfahren vor dem Jugendgericht und Jugenschöffengericht
Strafsachen A - Z + Schöffensachen Jugendliche & Heranwachsende 09431 383-133OWi- und Erzwingungshaftverfahren
- A - I 09431 383-132
- J - Z 09431 383-135 oder 130