Amtsgericht Schweinfurt
Aktuelles
Betriebliche Veranstaltung am 23.05.2023
Aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung ist die Erreichbarkeit der einzelnen Abteilungen am 23.05.2023 ganztägig eingeschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform erhalten Sie unter
http://www.grundsteuer.bayern.de/
http://www.stmfh.bayern.de/?grundsteuerreform
Nachwuchsgewinnung

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Auf einen Blick
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Das Amtsgericht Schweinfurt ist durch Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus für Publikumsverkehr nur eingeschränkt erreichbar. Von unangemeldeten persönlichen Vorsprachen sollte abgesehen werden. Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Weg erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten. Schriftliche Anträge können im Eingangsbereich des Amtsgerichts Schweinfurt abgegeben werden. Es finden strenge Eingangskontrollen statt, welche auch zur Zurückweisung von Besuchern führen können. Detailliertere Hinweise finden sich weiter unten auf der Website.
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- Öffnungs- und Sprechzeiten
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Aufgaben
Das Amtsgericht Schweinfurt ist auf mehrere Gebäude verteilt. Welche Verfahren in welchem Gebäude bearbeitet werden, erfahren Sie hier.
- Kontakt
An dieser Stelle boten wir bislang den Service von darfichrein.de an.
Zum 17.02.2022 ist die Rechtsgrundlage für eine Kontaktdatenerhebung durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften (§ 6 Abs. 2 Satz 3 der 15. BayIfSMV a.F.) weggefallen.
Ebenfalls eingestellt wurde zu dieser Zeit die digitale Kontaktdatenerfassung.
Sofern Ihnen noch mit der Ladung entsprechende Formulare übersandt wurden, müssen diese nicht mehr ausgefüllt und mitgebracht werden.
Hinweise zu den Justizbehörden Schweinfurt
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Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist es wichtig, auch in Justizgebäuden Hygieneregeln einzuhalten und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten.
Das bedeutet derzeit für die Justizgebäude im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg:
Die Justizgebäude sollen grundsätzlich nur bei dringenden Anliegen, wie etwa für die Teilnahme an Gerichtsverfahren, aufgesucht werden. Ladungen muss Folge geleistet werden. Es wird empfohlen, die Ladung bei sich zu führen, um sie vorzeigen zu können.
Im Eingangsbereich werden alle gebeten, sich die Hände zu desinfizieren.
Im Gebäude ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Aufzüge sollen immer nur von einer Person benutzt werden. Sie sind vor allen Dingen Personen vorbehalten, die darauf zwingend angewiesen sind.
Hinweisschilder weisen auf die einzuhaltenden Regeln hin.
Im Sitzungssaal werden von den Vorsitzenden Anordnungen getroffen, um den Mindestabstand einzuhalten. Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.
Für die Augenscheinnahme von Dokumenten werden - soweit möglich - Dokumentenkameras verwendet.
Die Bürger werden gebeten, ihre Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch vorzutragen. Soweit keine Prozesshandlungen im Raum stehen, für die besondere Formvorschriften nach den jeweiligen Prozessordnungen gelten, kann für die Kontaktaufnahme auch E-Mail genutzt werden.
Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort wird die Zahl der Zuschauer so beschränkt, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird. Im eigenen Interesse sollten Sie auch hier soweit möglich einen Abstand zu anderen Personen einhalten (Stühle freilassen). Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.
Ob und wann Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die Richter und Rechtspfleger in Ausübung ihrer Unabhängigkeit. Maßgeblich ist die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, die sich auch an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Bitte informieren Sie sich in Zweifelsfällen auf den Webseiten der Gerichte oder telefonisch.
Die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ist äußerst dynamisch, so dass sich auch kurzfristig Veränderungen ergeben können. Die Öffentlichkeit wird dann auf der Homepage der jeweiligen Gerichte darüber informiert.
Soweit nur die männliche Form verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit. Sie bezieht sich zugleich auf Personen jeglichen Geschlechts.
