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Amtsgericht Straubing

Justizgebäude

Gerichtsvollzieher

Amtsgericht Straubing
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Kolbstraße 11
94315 Straubing (Hausanschrift)

Telefon: 09421 / 949-5
Telefax: 09421 / 949-650

Der Gerichtsvollzieher wird nur auf Grund eines entsprechenden Auftrages des Gläubigers tätig. Das Auftragsschreiben mit den Vollstreckungsunterlagen ist der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, die sich im Amtsgerichtsgebäude befindet, zuzuleiten.

Die Übermittlung an den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt dann von dort aus.

Bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle kann der jeweils zuständige Gerichtsvollzieher (Name, Anschrift, Telefonnummer und Sprechzeiten) erfragt werden.

Aufträge können auch direkt dem (zuständigen) Gerichtsvollzieher, ohne Einschaltung der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, zugeleitet werden.

Der Gerichtsvollzieher ist u.a. zuständig

  • für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
  • für die Abgabe der Vermögensauskunft einschließlich hierbei vorzunehmender Verhaftungen
  • für die Versteigerung von beweglichem Vermögen
  • für die Räumung von Wohnraum und Gewerberäumen
  • für die Wegnahme von Sachen und Personen
  • für bestimmte Aufgaben im Zustellwesen
  • für die Beseitigung von Widerstand im Rahmen des Verfahrens
  • nach dem Gewaltschutzgesetz

Beim Amtsgericht Straubing sind zurzeit 7 Gerichtsvollzieher beschäftigt. Jeder dieser Gerichtsvollzieher ist für einen eigenen Bezirk im Stadt- bzw Landgebiet von Straubing zuständig. Die Zuständigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung richtet sich hierbei grundsätzlich nach dem Wohnort des Schuldners.


Um den für Sie zuständigen Gerichtsvollzieher zu ermitteln klicken Sie bitte hier