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Amtsgericht Straubing

Justizgebäude

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.




Amtsgericht Straubing

Flyer

Wir begrüßen Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Straubing.

Behördenleitung

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Georg Kimmerl
Direktor des Amtsgerichts

Hinweis

Das Gericht verlangt keine Bargeldübergaben.

Zahlungsaufforderungen, welche Übergaben von Bargeld oder sonstiger Wertgegenstände vor dem Gerichtsgebäude verlangen, sind Betrugsstraftaten!

Wichtige Informationen zu dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)

Wichtige Information: Zum Schutz unserer Besucher und Mitarbeiter vor dem Corona-Virus werden Sie gebeten, in den Gebäuden des Amtsgerichts Straubing einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Auf einen Blick