Amtsgericht Weilheim i. OB
Wichtige Hinweise
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 11.03.2020 wurde die weltweite Ausbreitung des Coronavirus von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Es ist Teil unserer Aufgaben, die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verzögerung der weiteren Ausbreitung des Virus zu unterstützen.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unseres Personals bitten wir Sie, in den kommenden Wochen von nicht zwingend erforderlichen Besuchen unseres Hauses abzusehen.
Dies gilt insbesondere, wenn Sie Erkältungssymptome (z.B. Husten, Fieber oder Atemnot) haben, Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder in einer Risikoregion waren (siehe Homepage des Robert-Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html).
Bitte nutzen Sie stattdessen unseren Telefonservice 0881/998-0
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Baumann
Direktor des Amtsgerichts
- Bei dem Aufenthalt in den Gerichtsgebäuden gilt für Nicht-Angehörige das Erfordernis, eine FFP2-Maske zu tragen.
- Daneben kann eine kontaktlose Fiebermessung durch die Kontrollpersonen erfolgen.