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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Amtsgericht Weilheim i. OB

Schöffenwahl im Jahr 2023

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

 Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollten sich an ihre Wohnsitzgemeinde bzw. das zuständige Jugendamt wenden. Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter:  https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/


Neue Faxerreichbarkeiten ab 08.11.2022:

Poststelle Grundbuchamt:
09621 962 41 0126

Poststelle Betreuung:
09621 962 41 0197

Poststelle Nachlass:
09621 962 41 0198

Poststelle Zivil:
09621 962 41 0200

Poststelle Familie:
09621 962 41 0297

Poststelle Straf:
09621 962 41 0293

Poststelle Zwangsversteigerung:
09621 962 41 1818

Poststelle Insolvenz:
09621 962 41 1817

Poststelle Zwangsvollstreckung:
09621 962 41 1816

Poststelle Wachtmeister:
09621 962 41 2453

Poststelle Verwaltung:
09621 962 41 2454

Mediation:
09621 962 41 1042

Dr. Lars Baumann Behördenleitung Telefon: 0881 / 998-0 E-Mail: poststelle@ag-wm.bayern.de
Dr. Verena van der Auwera Ständige Vertreterin des Direktors Telefon: 0881 / 998-0 E-Mail: poststelle@ag-wm.bayern.de

Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der zuständige Sachbearbeiter nicht immer zur Verfügung steht, so dass durch eine Terminsvereinbarung Wartezeiten oder mehrere Besuche vermieden werden können.



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