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Amtsgericht Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bürgerservice

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Sprechzeit.

Der Wartenummernautomat wird 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit abgestellt.

Telefon: 0931/381-2043 oder 381-2070

Telefax: 0962-1962-4132-56

E-Mail: buergerservice@ag-wue.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Aufgaben

Aufnahme von mündlichen Anträgen in: Zivilsachen, Familiensachen, allgemeinen Vollstreckungssachen, Grundbuchsachen
Aufnahme von Einsprüchen gegen Strafbefehle und Anträge auf Bestellung eines Pflichtverteidigers
Erteilung von Beratungshilfescheinen
Einzahlung von bargeldlosen Gebühren
Negativbescheinigungen Insolvenzabteilung
Der Bürgerservice ist zuständig für Ausschlagungen, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Amtsgerichtsbezirk Würzburg hatte, der Ausschlagende jedoch hier seinen Wohnsitz hat. Um vorherige Terminsvereinbarung wird dringend gebeten!
Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch

Grundbuchauszüge/Grundbuchabschriften können wie folgt beantragt werden:

- persönlich im Bürgerservice des Amtsgerichts, unter Vorlage des
  Personalausweises oder Reisepasses oder 

- schriftlich mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder

elektronisch über das Online-Verfahren

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung per E-Mail nicht möglich ist.


Besonderer Hinweis:

Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Mit diesen Dienstleistungsanbietern hat das Grundbuchamt nichts zu tun. Das dort fällige Bearbeitungsentgelt ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren.


Sollte Ihr Anliegen nicht im Bürgerservice  bearbeitet werden können, werden Sie an die zuständige Gerichtsabteilung weitergeleitet.

Eine Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich nicht. Der Besuch im Bürgerservice kann eine anwaltschaftliche Beratung nicht ersetzen!

Auch kann der Bürgerservice Justiz keine Beurkundungen (mit Ausnahme der Erbausschlagungen) und Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen.

Die Beschreibung der Verfahren, die beim Amtsgericht Würzburg bearbeitet werden sowie Dokumente zum Herunterladen finden Sie in der Verfahrensübersicht.