Bürgerservice
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Sprechzeit.
Der Wartenummernautomat wird 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit abgestellt.
Telefon: 0931/381-2043 oder 381-2070
Telefax: 0962-1962-4132-56
Aufgaben
- Aufnahme von mündlichen Anträgen in: Zivilsachen, Familiensachen, allgemeinen Vollstreckungssachen, Grundbuchsachen
- Aufnahme von Einsprüchen gegen Strafbefehle und Anträge auf Bestellung eines Pflichtverteidigers
- Erteilung von Beratungshilfescheinen
- Einzahlung von bargeldlosen Gebühren
- Negativbescheinigungen Insolvenzabteilung
- Der Bürgerservice ist zuständig für Ausschlagungen, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Amtsgerichtsbezirk Würzburg hatte, der Ausschlagende jedoch hier seinen Wohnsitz hat. Um vorherige Terminsvereinbarung wird dringend gebeten!
- Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch
Grundbuchauszüge/Grundbuchabschriften können wie folgt beantragt werden:
- persönlich im Bürgerservice des Amtsgerichts, unter Vorlage des
Personalausweises oder Reisepasses oder- schriftlich mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder
Sollte Ihr Anliegen nicht im Bürgerservice bearbeitet werden können, werden Sie an die zuständige Gerichtsabteilung weitergeleitet.
Eine Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich nicht. Der Besuch im Bürgerservice kann eine anwaltschaftliche Beratung nicht ersetzen!
Auch kann der Bürgerservice Justiz keine Beurkundungen (mit Ausnahme der Erbausschlagungen) und Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen.
Die Beschreibung der Verfahren, die beim Amtsgericht Würzburg bearbeitet werden sowie Dokumente zum Herunterladen finden Sie in der Verfahrensübersicht.