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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Pressemitteilung 1 vom 28.11.2018

Bayerischer Staatsminister der Justiz ernennt Manfred Götzl zum Vizepräsidenten des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hat den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Manfred Götzl mit Wirkung vom 16. Dezember 2018 zum Vizepräsidenten des neu errichteten Bayerischen Obersten Landesgerichts ernannt. Der Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts Dr. Hans-Joachim Heßler freut sich über die Ernennung: „Manfred Götzl ist eine der herausragendsten Richterpersönlichkeiten der bayerischen Justiz mit außerordentlichen Führungsqualitäten. Seine hohe fachliche Kompetenz hat er mit der Bewältigung des NSU-Verfahrens in einer Weise unter Beweis gestellt, die ihm in Fachkreisen, aber auch in der Öffentlichkeit weit über die bayerische Justiz hinaus höchste Anerkennung eingebracht hat. Er ist ein Wunschkandidat! Gerade in der Aufbauphase des Bayerischen Obersten Landesgerichts – ab 1. Februar 2019 wird das neu errichtete Gericht auch für  Revisionen in Strafsachen zuständig sein – sehe ich ihn gerne an meiner Seite!“

Manfred Götzl (64 Jahre) begann seine Karriere in der bayerischen Justiz am 5. Dezember 1983 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I. Er war dort zunächst mit einem Referat der Allgemeinen Verfolgungsabteilungen betraut. Später wechselte er in eine der Abteilungen für Wirtschaftsstrafsachen. Am 1. Oktober 1989 wurde Manfred Götzl zum Richter am Landgericht München I ernannt. Dort bearbeitete er zunächst erstinstanzliche Zivilverfahren und wechselte dann in die Schwurgerichtskammer. Am 1. November 1992 wurde er zum Staatsanwalt als Gruppenleiter befördert und kehrte an die Staatsanwaltschaft München I zurück. Dort übernahm er das Referat für Kapitaldelikte. Am 1. September 1999 wurde Manfred Götzl zum Vorsitzenden Richter am Landgericht München II befördert und saß einer erstinstanzlichen Zivilkammer vor. Nach seiner Versetzung an das Landgericht München I zum 1. Dezember 2001 übernahm er den Vorsitz einer großen Strafkammer, die für allgemeine Strafsachen erster Instanz und seit 2003 auch für Betäubungsmittelstrafsachen erster Instanz zuständig ist. Seit dem 15. September 2003 hatte Manfred Götzl den Vorsitz der 1. Strafkammer, der Schwurgerichtskammer, des Landgerichts München I inne. Am 1. Juli 2010 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München befördert. Dort war er zunächst Vorsitzender des 5. und 6. Strafsenats. Mit dem 5. Strafsenat bearbeitete er Revisionen aus dem gesamten Oberlandesgerichtsbezirk München. Der 6. Strafsenat ist Staatsschutzsenat. Seit dem Frühjahr 2013 ist Manfred Götzl nur noch Vorsitzender des 6. Strafsenats. Dieser Senat führte das Verfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte (NSU-Verfahren).

Manfred Götzl ist für seine Tätigkeit im 6. Strafsenat mit Wirkung vom 16. Dezember 2018 übergangsweise mit einem überwiegenden Anteil seiner Arbeitskraft gleichzeitig an das Oberlandesgericht München zurückabgeordnet.