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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Pressemitteilung 6 vom 17. September 2025

Strafverfahren gegen Timo B. (30 Jahre) wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 11. September 2025 die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts München I als unbegründet verworfen.

Bei einem Bundesligaspiel zwischen dem FC Bayern München und dem VfB Stuttgart am 8. Mai 2022 in der Allianz Arena in München fand vor dem Gästeblock eine polizeiliche Maßnahme statt, mit der der Angeklagte nicht einverstanden war. Er warf daher aus einer Entfernung von ca. 3 Metern in hohem Bogen eine brennende Zigarette in Richtung des ungeschützten Kopfes eines Polizeibeamten. Dieser konnte die Zigarette mit dem Arm abwehren und wurde nicht verletzt.

Nachdem das Amtsgericht München den Angeklagten noch freigesprochen hatte, wurde er auf die Berufung der Staatsanwaltschaft vom Landgericht München I wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro (insgesamt 6.300 Euro) verurteilt.

Die Revision des Angeklagten wurde vom 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts als unbegründet verworfen. Zur Erfüllung des Tatbestandes des § 114 StGB sei kein körperlicher Kontakt des Angeklagten mit dem angegriffenen Polizeibeamten erforderlich. Auch müsse dieser nicht den Vorsatz gehabt haben, den Beamten zu schädigen oder zu verletzen. Das Werfen eines Gegenstandes aus Verärgerung über den Beamten sei auf körperliche Interaktion ausgerichtet und stelle eine feindselige Handlung dar. Also hat sich der Angeklagte, auch wenn der Beamte nicht verletzt wurde, mit dem Wurf der brennenden Zigarette des „tätlichen Angriffs“ schuldig gemacht.

Da mit 90 Tagessätzen die gesetzliche Mindeststrafe verhängt wurde, hatte das Bayerische Oberste Landesgericht auch am Strafmaß nichts auszusetzen.

Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

BayObLG, Beschluss vom 11.09.2025 - 206 StRR 273/25


Dr. Laurent Lafleur

Pressesprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Richter am Oberlandesgericht