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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Berufsgerichte

Es sind die auswärtigen Senate in Nürnberg,
Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg,

bayernweit örtlich zuständig:

  • Landesberufsgericht für die Heilberufe
  • Landesberufsgericht für die Architekten
  • Landesberufsgericht für die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Weitere Informationen zu den einzelnen Spruchkörpern ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.