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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Notardisziplinarverfahren

Es ist der Senat für Notardisziplinarsachen,
Nymphenburger Straße 16, 80335 München,
bayernweit zuständig für


  • die dem Bayerischen Obersten Landesgericht nach den §§ 99, 100 BNotO und nach der Verordnung zur Regelung von Angelegenheiten auf dem Gebiet des Notarwesens vom 10. Februar 2000 (GVBl. S. 60) i. d. F. vom 2. Oktober 2018 obliegenden Aufgaben.

    Weitere Informationen zu den einzelnen Spruchkörpern ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.