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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Steuerberater

Es ist der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen,
Nymphenburger Straße 16, 80335 München,
bayernweit örtlich zuständig für


  • Entscheidungen nach § 96 des Steuerberatungsgesetzes.

    Weitere Informationen zu den einzelnen Spruchkörpern ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.