Steuerberater
Es ist der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen,
Nymphenburger Straße 16, 80335 München,
bayernweit örtlich zuständig für
- Entscheidungen nach § 96 des Steuerberatungsgesetzes.
Weitere Informationen zu den einzelnen Spruchkörpern ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.