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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Zivilverfahren


Es sind der 1. und 2. Zivilsenat,

Schleißheimer Straße 141, 80797 München,

bayernweit örtlich zuständig für insbesondere

  • Entscheidungen über Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht (§ 8 EGGVG)
  • Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit nach §§ 36 ZPO, 9 EGZPO
  • Anfechtung von Justizverwaltungsakten, soweit nicht Strafrecht oder Vollzug betroffen
  • Verhandlung und Entscheidung von Musterfeststellungsverfahren
  • Musterverfahren in Kapitalanlagesachen
  • Entscheidungen in schiedsrichterlichen Angelegenheiten



Es ist der 3. Zivilsenat,

Nymphenburger Straße 16, 80335 München,

bayernweit örtlich zuständig für


Entscheidungen über die Rechtsbeschwerden nach Art. 99 Abs. 2 PAG.



Weitere Informationen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.