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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Kartellsachen


Es ist der Kartellsenat,

Schleißheimer Straße 141, 80797 München,

bayernweit örtlich zuständig für


  • Entscheidungen über Rechtssachen, für die nach § 57 Abs. 2 Satz 2, § 63 Abs. 4, §§ 83, 85 und 86 GWB die Oberlandesgerichte zuständig sind.


Weitere Informationen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.