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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Vergabesachen


Es ist der Vergabesenat,

Schleißheimer Straße 141, 80797 München,

bayernweit örtlich zuständig für


  • Entscheidungen über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer (§ 171 Abs. 1 und 2 GWB).


Weitere Informationen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.