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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Rechtsbeschwerden nach dem Polizeiaufgabengesetz


Es ist der 3. Zivilsenat,

Nymphenburger Straße 16, 80335 München,

bayernweit örtlich zuständig für


Entscheidungen über die Rechtsbeschwerden nach Art. 99 Abs. 2 PAG.


Weitere Informationen ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite Behördeninformation unter "Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.