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Landgericht Amberg

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 09621 / 370-0

Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.


E-Mail: poststelle@lg-am.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Folgende Verfahren werden hier bearbeitet:

Landgerichtsarzt
Strafverfahren
Zeugenbetreuungsstelle
Zivilverfahren


Anschriften
Landgericht Amberg
Regierungsstraße 8-10
92224 Amberg (Hausanschrift)
Postfach 1753
92207 Amberg (Postanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Haupteingang, Regierungsstraße 


Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die  elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender
bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden 

- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,

- mittels De-Mail; De-Mailadresse: lg-amberg@egvp.de-mail.de

- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rec...

Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter

eJustice - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)

abrufbar.

Genehmigungen zur Überlassung staatlicher Liegenschaften zur Filmproduktion:

Genehmigungen zur Überlassung staatlicher Liegenschaften (soweit sie der Verwaltung des Landgerichts Amberg unterliegen), zum Zweck von Filmproduktionen, erteilt der Präsident des Landgerichts Amberg.

Entsprechende Anfragen richten Sie bitte an: poststelle@lg-am.bayern.de

Öffnungs- und Sprechzeiten

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr




Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Justiz-Auktion/Online-Versteigerung der Justiz:
Die Justiz-Auktion ist eine Online-Versteigerung der Justiz.
Die Justizeinrichtungen haben dort die Möglichkeit Fundsachen und andere unanbringliche Sachen online zu versteigern.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf den Seiten von: www.justiz-auktion.de


Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.