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Landgericht Amberg

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Das Landgericht Amberg ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren seines Bezirks zuständig:

  • erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert über 5.000,- EUR, soweit diese nicht durch Gesetz ausdrücklich dem Amtsgericht zugewiesen sind wie z.B. Familiensachen und Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen;
  • erstinstanzliche Klagen wegen Amtspflichtverletzungen von Amtsträgern des Staates unabhängig vom Streitwert;
  • Berufungen gegen zivilrechtliche Urteile der Amtsgerichte des Bezirks;
  • Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Bezirks in Zivilsachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit;

Zivilkammern und Kammer für Handelssachen

Die Bearbeitung von Zivilverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Berufsrichtern besetzt sind. Eine Ausnahme macht insoweit die Kammer für Handelssachen. Hier wirken neben dem Vorsitzenden Richter aus dem Kreis der Wirtschaft bestellte Handelsrichter mit. Die einzelnen Verfahren werden entweder als Kammersachen von drei Richtern oder als Einzelrichtersachen von einem Berufsrichter bearbeitet.

  • 1. Zivilkammer
    • Streitigkeiten aus Versicherungsverhältnissen;
    • Streitigkeiten, die dem Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen sind;
    • Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen;
    • Berufungen gegen Urteile sowie Beschwerden gegen Beschlüsse in PKH-Sachen (C- und H-Sachen), über Streitwertfestungen und Beschlüsse, mit denen der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes zurückgewiesen wurde, des Amtsgerichts Schwandorf;
  • 2. Zivilkammer
    • Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffent-
      lichungen durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen;
    • Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften dazu gehören Leasinggeschäfte aller Art;
    • Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen;
    • Streitigkeiten aus den Bereichen des Urheber- und Verlagsrechts;
    • Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer;
    • Berufungen gegen Urteile sowie Beschwerden gegen Beschlüsse in PKH-Sachen (C- und H-Sachen), über Streitwertfestungen und Beschlüsse, mit denen der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes zurückgewiesen wurde, des Amtsgerichts Amberg;
  • 3. Zivilkammer
    • sämtliche Beschwerden, soweit sie nicht der 1. oder 2. Zivilkammer oder der Kammer für Handelssachen zugeteilt sind,
    • die Entscheidungen über die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 ZPO, auch gem. § 46 FGG,
    • die Entscheidungen über die Ablehnungsgesuche nach § 45 Abs. 3 ZPO,
    • die Entscheidungen nach § 54 des Beurkundungsgesetzes vom 28.08.1969 (BGBl I S. 1513).
  • Kammer für Handelssachen
    • Entscheidungen in Handelssachen im Sinn des § 95 GVG, soweit eine Partei Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen beantragt - §§ 96, 98 GVG (Geschäftszeichen: HK O ...);

Erreichbarkeit der Kammern

Bei Fragen zu anhängigen Verfahren empfiehlt es sich, zunächst Kontakt mit der jeweiligen Geschäftsstelle der Kammer aufzunehmen. Diese sind im Regelfall Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und Montag - Donnerstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar:


1. Zivilkammer

Geschäftszeichen: z. B.: 11 O ..., 11 OH ..., 11 S ..., 11 T ...;

Zimmer 1.07

Telefon: 09621 / 370-120, -118, -119, -160
Telefax: 09621 / 370-133


2. Zivilkammer

Geschäftszeichen: z.B.: 21 O ..., 21 OH ..., 21 S ..., 21 T ...;

Zimmer 0.21
Telefon: 09621 / 370-112, -114, -177
Telefax: 09621 / 370-222


Kammer für Handelssachen

Geschäftszeichen: 41 HK O ...;

Zimmer 1.06
Telefon: 09621 / 370-117
Telefax: 09621 / 370-133

Verfahrensübersicht