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Landgericht Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2 vom 14.04.15

Jugendliche Angeklagte im Fall der „Gunzenhausener Bahnleiche“ wurde aufgegriffen - 20. April 2015 neuer Prozessauftakt am Landgericht Ansbach

Die 17 Jahre alte Angeklagte, die zum ursprünglichen Prozessauftakt im Fall der „Gunzenhausener Bahnleiche“ gestern nicht erschienen war, wurde gestern Abend aufgrund des von der Jugendkammer wieder in Vollzug gesetzten Haftbefehls von der Polizei in Gunzenhausen aufgegriffen. Die Angeklagte wurde heute Mittag der Jugendkammer vorgeführt und befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, hat der Vorsitzende der Jugendkammer heute nach intensiver Abstimmung mit allen Verfahrensbeteiligten den 20. April 2015, ursprünglich als 4. Sitzungstag geplant, als Prozessbeginn sowie die ebenfalls bereits festgelegten weiteren Verhandlungstage als Fortsetzungstermine bestimmt. Die Verhandlungen finden jeweils im Sitzungssaal 1.72 (1. Stock) statt und beginnen an folgenden Tagen jeweils um 9:00 Uhr:

Montag, 20. April 2015
Mittwoch, 22. April 2015
Mittwoch, 29. April 2015
Mittwoch, 13. Mai 2015
Mittwoch, 20. Mai 2015

Es sind vorerst 21 Zeugen und 3 Sachverständige geladen. Sollten zusätzliche Verhandlungstermine erforderlich werden, werden diese im weiteren Prozessverlauf festgelegt und bekannt gegeben.

Ton- und Bildaufnahmen dürfen jeweils bis zum Beginn der Verhandlung gemacht werden. Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.