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Landgericht Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 6 vom 22.05.15

Vergleich über Schmerzensgeldzahlung wegen Folgen aus dem „Rezatmord“ an Leonardo M.

Im Zivilverfahren, in dem die Eltern des am 9.7.2011 ermordeten Leonardo M. gegen 3 der 4 damals Angeklagten Schmerzensgeld forderten, haben sich die Parteien auf einen Vergleich über 15.000 Euro geeinigt.


Die Eltern des Leonardo M. machten am Landgericht Ansbach Schmerzensgeld in Höhe von 14.000 Euro bzw. 5.000 Euro gegen 3 der damals 4 vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts angeklagten Täter geltend. Ferner beantragten sie, festzustellen, dass diese auch zum Ersatz künftiger eintretender Schäden verpflichtet seien. Der vierte Täter hatte die Forderungen außergerichtlich anerkannt.

Die Eltern trugen vor, durch die Geschehnisse um die Ermordung ihres Sohnes jeweils eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten zu haben und hierunter bis heute zu leiden. Die Beklagten bestritten, dass das Tatgeschehen vom 9.7.2011 dafür ursächlich gewesen sei und verwiesen auf gesundheitliche Vorschäden der Kläger.

In der Verhandlung vor der 2. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter am Landgericht Dr. Michael Tiedemann als Einzelrichter am 19.3.2015 einigten sich die Parteien, die jeweils von ihren Rechtsanwälten vertreten wurden, auf ein Schmerzensgeld von insgesamt 15.000 Euro. Ferner vereinbarten sie, dass die Kläger auf weitergehende Zahlungen aus dem Vergleich verzichten, wenn die 3 Beklagten jeweils 3.000 Euro bezahlen, um diesen einen Anreiz zur tatsächlichen Zahlung zu geben. Die beiden damals heranwachsenden Angeklagten, die von der Großen Jugendkammer des Landgerichts Ansbach am 18.7.2012 wegen Mordes zu Jugendstrafen von jeweils 9 Jahren verurteilt worden waren, haben für die Zahlung bis 1 Jahr nach ihrer Haftentlassung Zeit, der erwachsene Angeklagte, der mit demselben Urteil zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, bis Mai 2016.

Nachdem die Parteien von der Möglichkeit, den Vergleich bis 19.5.2015 zu widerrufen, keinen Gebrauch gemacht haben, ist der Vergleich nun wirksam.

Bezüglich der damals Heranwachsenden ist das Strafende für Juli 2020 vorgemerkt, 2/3 der Strafe sind voraussichtlich im Juli 2017 vollstreckt. Ob möglicherweise das letzte Drittel der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist noch nicht entschieden.