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Landgericht Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 4/2019 vom 20.02.2019

Urteil wegen Messerattacke von Neuendettelsau rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen mittlerweile 26 Jahre alten Mann aus Äthiopien wegen eines Messerangriffs auf seine schwangere Verlobte bestätigt.

Dem Verurteilten lag zur Last, am 08.05.2017 auf offener Straße in Neuendettelsau seine schwangere Verlobte mit mehreren Messerstichen schwer verletzt zu haben. Das ungeborene Kind verstarb infolge des Angriffes.

Die Große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Ansbach sah den Sachverhalt nach umfangreicher Beweisaufnahme als erwiesen an und hat den Verurteilten am 29.06.2018 wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Schwangerschaftsabbruch zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 05.02.2019 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.