Menü

Landgericht Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2/2020 vom 26.02.2020

Urteil in Prozess gegen Polizeibeamten rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 22.07.2019 gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil mit Beschluss vom 12.02.2020 als unbegründet verworfen.

Das Gericht hat den Angeklagten am 22.07.2019 wegen schweren sexuellen Übergriffes und der sexuellen Belästigung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hat gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat keine Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten auf Antrag des Generalbundesanwalts mit Beschluss vom 12.02.2020 (Az. 1 StR 625/19) als unbegründet verworfen.