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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 06 vom 16.06.15

Messerstecher von Gundelfingen muss drei Jahre ins Gefängnis

Oberlandesgericht München bestätigt Verurteilung des Landgerichts Augsburg

Das Oberlandesgericht München hat nunmehr die Revision des Angeklagten gegen ein Berufungsur-teil des Landgerichts Augsburg gegen den sog. Messerstecher von Gundelfingen verworfen.

Die 7. Strafkammer des Landgerichts Augsburg unter Vorsitz von Dr. Christoph Kern hat nach einem sechstägigen Indizienprozess das Urteil des Amtsgerichts Dillingent zwar bestätigt, die Strafe aber von zwei auf drei Jahre erhöht. Das war möglich, nachdem auch die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatte.

Damit steht nunmehr rechtskräfig fest, dass der Angeklagte, ein ehemaliges Mitglied der Rockergruppe Black Jackets, am Heiligen Abend 2011 während einer Massenschlägerei vor einer Gundelfinger Diskothek einen anderen Diskobesucher mit einem Messer nicht unerheblich am Kopf verletzt hat.

Das Opfer wird die hierbei entstandenen Narben ein Leben lang behalten. Diese bleibenden Folgen der Tat sowie die Gefährlichkeit der Tatbegehung waren für das Landgericht der Anlass, eine deutlich höhere Strafe als das Amtsgericht auszusprechen.

Das Oberlandesgerichts München hat in Verfahren, die beim Amtsgericht beginnen, stets das letzte Wort, so dass die Entscheidung entgültig ist.