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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 08 vom 16.06.15

An den Heizkörper gefesselt und mit Maschinenpistole bedroht

Prozessauftakt vor dem Landgericht Augsburg

Die für Betäubungsmittelstraftaten zuständige 1. Strafkammer des Landgerichts Augsburg wird sich ab 10. Juni 2015 unter Vorsitz von Dr. Claus Pätzel voraussichtlich sechs Tage lang mit einem nicht alltäglichen Fall auseinandersetzen.

Dem derzeit noch 41jährigen deutschen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft neben Handeltreiben mit 2000 Extasy-Tabletten und 4 kg Marihuana in Augsburg in den Jahren 2012 und 2013 einen ziemlich brutalen Überfall vor:

Der Angeklagte soll sich Anfang Juli 2014 mit einer geladenen Maschinenpistole in die Wohnung eines 36jährigen in Manching begeben haben. Er wollte diesen dazu bringen, ihm seine Wohnung zu überlassen. Dies sollte eine „Entschädigung“ für eine gegen den Angeklagten Jahre zuvor getätigte, belastende Zeugenaussage sein. Zu diesem Zweck soll er ihn in der Folge mit Klebebändern und Elektrokabeln an einen Heizkörper gefesselt und mit der Maschinenpistole bedroht und geäußert haben, er wolle ihm die Füße wegschießen oder ihn „umlegen“. Außerdem soll er ihn mit Paketklebeband geknebelt haben um sodann für zwei bis drei Stunden die Wohnung verlassen zu können. Dem Geschädigten gelang es jedoch nach 20 bis 30 Minuten den Knebel zu lösen und um Hilfe zu rufen. Zwei Nachbarn konnten ihn schließlich befreien.

Daneben werden dem Angeklagten noch ein Einbruchsdiebstahl und ein weiteres Delikt nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen.

Neben einer Vielzahl von Zeugen wird die Kammer auch einen Sachverständigen zu Fragen der Schuldfähigkeit und der Unterbringung des Angeklagten hören.

Die Sitzung wird am 11., 17., 18., 22. und 23. Juni 2015 fortgesetzt. Sitzungsbeginn ist je-weils 09.00 Uhr im Sitzungssaal 130 des Strafjustizzentrums.