Menü

Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 11 vom 19.06.15

Strafverfahren Laborarzt - Termine und Presseregeln

Am 07.09.2015 beginnt vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten B. und G. S.


Sie ist derzeit auf 23 Verhandlungstage angesetzt. Die einzelnen Termine ergeben sich aus der Anlage. Sie beginnen alle um 9.00 Uhr.


Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Verhandlung zu sichern und die Sicherheit der am Verfahren Beteiligten zu gewährleisten, sind folgende Regelungen zu beachten:

1.
Die Sitzungen finden an den ersten 5 Sitzungstagen (07.09. bis 23.09.2015) im Sitzungssaal 101/EG des Strafjustizzentrums statt, danach im Sitzungssaal 179/III des Strafjustizzentrums. Etwaige Änderungen werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.

2.
Der Bereich der Prozessbeteiligten darf von Zuschauern und Medienvertretern nicht betreten werden.

3.
Zuschauer und Medienvertreter erhalten jeweils 30 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal.

4.
Sofern Beratungen der Kammer im Sitzungssaal stattfinden, haben Zuhörer und Medienvertreter nach entsprechender Aufforderung den Sitzungssaal unverzüglich zu verlassen.

5.
Für die Pressesprecher von Landgericht und Staatsanwaltschaft Augsburg sowie für Prozessbeobachter von Justiz und Polizei sind vier Sitzplätze zu reservieren und als solche zu kennzeichnen.

6.
Für die Medienvertreter sind im Sitzungssaal 101 die ersten drei Sitzreihen und im Sitzungssaal 179 die ersten zwei Sitzreihen zu reservieren und als solche zu kennzeichnen. Medienvertreter erhalten Zugang durch Vorlage ihres Presseausweises.

7.
Eine Akkreditierung oder Poolbildung findet nicht statt. Medienvertreter, die keinen reservierten Platz gefunden haben und Zuschauer werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens eingelassen.

8.
Ein frei werdender Sitzplatz kann neu belegt werden. „Reservierungen“ für Zuschauer und Medienvertreter sind nicht statthaft.

9.
Es stehen ausschließlich die vorhandenen Sitzplätze im Sitzungssaal zur Verfügung. Zuschauer und Medienvertreter, die keinen Sitzplatz gefunden haben, müssen den Sitzungssaal vor dem Beginn der Sitzung verlassen. Stehplätze im Sitzungssaal sind nicht zugelassen.

10.
Ton- Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal sind jeweils ab 15 Minuten vor Beginn der Sitzung bis zum Aufruf der Sache zulässig. Sie sind auf entsprechendes Zeichen der Vorsitzenden unverzüglich einzustellen.

11.
Während der Sitzungen sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen untersagt (§ 169 Satz 2 GVG).

12.
Bild- und Filmaufnahmen der Angeklagten sind zu anonymisieren, es sei denn, es wurde von den Angeklagten ausdrücklich das Einverständnis zu einer abweichenden Verfahrensweise erklärt.

13.
Von Zeugen dürfen ohne deren Zustimmung keine Bild- oder Filmaufnahmen angefertigt werden.

14.
Medienvertreter müssen eigenverantwortlich prüfen und gewährleisten, ob sie mit ihrer Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten und sonstiger von der Berichterstattung Betroffener verletzen.

15.
Medienvertreter, die gegen Anordnungen nach Nr. 10 bis 13 verstoßen, können von der weiteren Berichterstattung durch die Vorsitzende ausgeschlossen werden.

16.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung vor dem Sitzungssaal können in Abstimmung mit dem Inhaber des Hausrechts, dem Präsidenten des Landgerichts Augsburg, außerhalb des Sitzungssaals Absperrvorrichtungen angebracht werden.

17.
Die Verlegung von Kabeln (Stromkabel, Übertragungsleitungen etc.) im Sitzungssaal ist, in Abstimmung mit dem Inhaber des Hausrechts, nicht gestattet.

18.
Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung (Sitzungspolizei) obliegt der Vorsitzenden. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten (§§ 176, 177 GVG). In Zweifelsfällen ist ihre Entscheidung einzuholen.

19.
Im Eingangsbereich vor dem Sitzungssaal werden Zuschauer und Medienvertreter auf das Mitführen verbotener bzw. gefährlicher oder zur Störung eines geordneten Sitzungsablaufs geeigneter Gegenstände vor Betreten oder Wiederbetreten des Sitzungssaals durchsucht. Beim Auffinden solcher Gegenstände sind diese sicherzustellen.

20.
Das Mitführen von Mobilfunkgeräten jeglicher Art im Sitzungssaal ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind die durch Presseausweis ausgewiesenen Medienvertreter, die Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, die Verteidiger, der Vertreter der Nebenbeteiligten, geladene Sachverständige, Pressesprecher von Landgericht und Staatsanwaltschaft Augsburg sowie Behördenleiter von Justiz und Polizei bzw. deren Vertreter, sofern sie als Prozessbeobachter auftreten. Zulässig mitgeführte Mobilfunkgeräte sind im Sitzungssaal aus- bzw. stummzuschalten.

21.
Sofern von anderen, als dem vorstehend aufgeführten Personenkreis Mobilfunkgeräte mitgeführt werden, sind diese während der Dauer des Aufenthalts solcher Personen im Sitzungssaal in Verwahrung zu nehmen. Insoweit wird in Abstimmung mit dem Inhaber des Hausrechts darauf hingewiesen, dass diesbezügliche Haftungsansprüche ausgeschlossen werden, ausgenommen solche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

22.
Tragbare Computer (Laptops, Tablets u. dergl.) dürfen nur von Medienvertretern und Verfahrensbeteiligten verwendet werden, sofern es die räumlichen Verhältnisse zulassen und von ihnen keine akustische Störung ausgeht. Steckdosen werden, außer für Prozessbeteiligte, nicht zur Verfügung gestellt.

23.
Presseauskünfte des Landgerichts werden ausschließlich über die Pressestelle des Landgerichts Augsburg erteilt.

Terminübersicht:

Wochentag; Tag, Monat, Jahr; Uhrzeit; Raum

Montag; 07.09.2015; 09:00 Uhr; 101
Mittwoch; 09.09.2015; 09:00 Uhr; 101
Montag; 14.09.2015; 09:00 Uhr; 101
Mittwoch; 16.09.2015; 09:00 Uhr; 101
Mittwoch; 23.09.2015; 09:00 Uhr; 101
Montag; 28.09.2015; 09:00 Uhr; 179
Mittwoch; 30.09.2015; 09:00 Uhr; 179
Freitag; 02.10.2015; 09:00 Uhr; 179
Montag; 05.10.2015; 09:00 Uhr; 179
Mittwoch; 07.10.2015; 09:00 Uhr; 179
Mittwoch; 28.10.2015; 09:00 Uhr; 179
Montag; 02.11.2015; 09:00 Uhr; 179
Mittwoch; 04.11.2015; 09:00 Uhr; 179
Montag; 09.11.2015; 09:00 Uhr; 179
Mittwoch; 11.11.2015; 09:00 Uhr; 179
Montag; 16.11.2015; 09:00 Uhr; 179
Mittwoch; 18.11.2015; 09:00 Uhr; 179
Montag; 23.11.2015; 09:00 Uhr; 179
Mittwoch; 25.11.2015; 09:00 Uhr; 179
Montag; 30.11.2015; 09:00 Uhr; 179
Montag; 07.12.2015; 09:00 Uhr; 179
Mittwoch; 09.12.2015; 09:00 Uhr; 179
Montag; 14.12.2015; 09:00 Uhr; 179