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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 13 vom 08.09.15

Wiederaufnahmeverfahren um Münchner Parkhausmörder endgültig abgelehnt

Oberlandesgericht bestätigt das Landgericht Augsburg


Mit Beschluss vom 21.07.2015 hat das Oberlandesgericht München die Entscheidung des Landgerichts Augsburg in allen Punkten bestätigt, keine Wiederaufnahme des Verurteilten Benedikt T. im sog. Münchner Parkhausmörderfall um die ermordete Charlotte B. zuzulassen.

Das Landgericht München I hatte den Angeklagten am 12.08.2008 nach 93tägiger Hauptver-handlung des Mordes an seiner Tante schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision zum Bundesgerichtshof blieb erfolglos.

Der Verurteilte befindet sich seitdem in Strafhaft. Er ließ durch seinen Verteidiger einen umfangreichen Wiederaufnahmeantrag einreichen, den das Landgericht Augsburg am 5.12.2014 abgelehnt hat.

In seiner 39seitigen Begründung stellte der OLG-Senat unter Eingehen auf sämtliche erhobe-nen Rügen im Einzelnen ausdrücklich klar, dass die 8. Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Christoph Wiesner den Wiederaufnahmeantrag völlig zu Recht als unzulässig verworfen habe.

Ein weiteres Rechtsmittel gegen diesen Beschluss sieht die Strafprozessordnung nicht vor.