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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 16 vom 16.10.15

Haftstrafe gegen Gerichtsvollzieher rechtskräftig

Oberlandesgericht München verwirft Revision des Angeklagten

Das Oberlandesgericht München hat die gegen einen Gerichtsvollzieher aus dem nördlichen Landkreis Augsburg verhängte Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren bestätigt und damit seine Revision gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts Augsburg verworfen.

Sowohl das Amtsgericht Augsburg in 1. Instanz wie auch das Landgericht Augsburg in der Berufungsinstanz waren nach der durchgeführten Hauptverhandlung zu der Überzeugung gelangt, dass es im Rahmen der Eintreibung zivilrechtlicher Forderungen bei zwei weiblichen Geschädigten im Herbst 2012 durch den mittlerweile pensionierten Angeklagten in seiner Funktion als Gerichtsvollzieher zu körperlichen, sexuell motivierten Übergriffen in den jeweiligen Wohnungen der Geschädigten kam. Auf Grund der Vorfälle erlitten beide Geschädigte in der Folgezeit erhebliche psychische und körperliche Folgen.

Der Angeklagte, der bis zuletzt die Taten bestritt, wurde vom Amtsgericht Augsburg noch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein. Lediglich die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte Erfolg und führte zu einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung.

Das Landgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Rechtsordnung den Vollzug der Freiheitsstrafe erfordere, da der durch die Taten eingetretene Vertrauensverlust der Bevölkerung in das Ansehen der staatlichen Vollstreckungsorgane enorm sei.

Die gegen die Entscheidung des Landgerichts Augsburg eingelegte Revision des Angeklagten, die sowohl das Verfahren beanstandete als auch die Verurteilung an sich angriff, wurde nunmehr durch das Oberlandesgericht München verworfen.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig.