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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 5 vom 06.05.15

Verfahren gegen Augsburger Fußballprofi - Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen

Das strafrechtliche Nachspiel für einen Fußballprofi des Bundesligisten FC Augsburg wegen einer vermeintlichen körperlichen Auseinandersetzung im Jahre 2014 wurde vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Augsburg neu aufgerollt. Ihm wurde vorgeworfen, einem Sicherheitsangestellten bei einer Feier in einem Augsburger Autohaus mit einem Faustschlag die Nase gebrochen zu haben.

Gegen den Freispruch vor dem Amtsgericht Augsburg legte die Staatsanwaltschaft Augsburg Berufung ein.

Das Landgericht Augsburg unter dem Vorsitz von VRiLG Nielsen sah die Täterschaft des Fußballers nach dem Ergebnis der durchgeführten Hauptverhandlung als nicht erwiesen an, so dass die Berufung der Staatsanwaltschaft Augsburg im Ergebnis verworfen wurde. Es blieb somit beim Freispruch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.