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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 7 vom 19.04.16

Marcus von Anhalt bleibt weiter in Haft

Prozessbeginn für 17. Mai 2016 vorgesehen

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Augsburg unter Vorsitz von Dr. Dorothee Singer hat heute gegen den von der Presse häufig als „Protzprinz“ bezeichneten Marcus von Anhalt einen neuen Haftbefehl erlassen. Der Prinz muss daher weiter in Haft bleiben.

Nach Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils 1. Instanz im Strafmaß hatte der Bundesgerichtshof das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Augsburg zurückverwiesen. Neu zu verhandeln ist aber nur über die Strafhöhe. Hierbei wird es zentral um die Frage gehen, wie stark ein etwaiger gewerblicher Anteil der vom Prinzen genutzten Luxusautos ggf. zu gewichten ist.

Die Kammer begründete den Haftgrund der Fluchtgefahr zum einen mit der nach Aktenlage immer noch hohen Straferwartung sowie mit zahlreichen Wohnungen im Ausland, über die der Prinz verfüge, so dass er sich jederzeit absetzen könne.

Als Beginn der neuerlichen Hauptverhandlung wurde der 17. Mai 2016 vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese über mehr als 10 Tage erstrecken wird.

Weitere Presseinformationen werden rechtzeitig vor diesem Termin bekannt gegeben.