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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 1 vom 17.02.17

Termine der Hauptverhandlung für den sog. Echinger Doppelmord stehen fest

Prozessbeginn vor dem Landgericht Augsburg am 14. März 2017


Ab 14. März 2017 wird die 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg einen als Doppelmord von Eching bekannt gewordenen Fall verhandeln. Den Vorsitz hat Richter am Landgericht Michael Schneider.

Die Kammer hat die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und vorerst fünf Verhandlungstage festgesetzt.

Außer dem Tag des Prozessbeginns sind dies der 16., 20., 21. und 23.3.2017.

Beginn ist jeweils um 09:30 Uhr im Schwurgerichtssaal 101 im Strafjustizzentrum, Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg.

Dem 52jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin und den gemeinsamen siebenjährigen Sohn im August 2016 in Eching am Ammersee erwürgt zu haben.

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Pressehinweise zu diesem Verfahren erfolgen in Absprache mit dem Vorsitzenden zeitnah zum Verfahrensbeginn.

Es kann sicher davon ausgegangen werden, dass kein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.

Anonymisierte Anklagesätze können wie gewohnt frühestens eine Woche vor Prozessbeginn bei der Pressegeschäftsstelle angefordert werden. Soweit Pressevertreter dort nicht persönlich bekannt sind, erfolgt eine Übersendung erst nach Vorlage des Presseausweises per Fax, wofür Sie sicher Verständnis haben.