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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 11 vom 12.07.2017

Freisprüche im Augsburger Laborarztverfahren rechtskräftig

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche der 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg gegen einen Laborarzt und dessen geschiedener Ehefrau bestätigt.. In dem Prozess um angeblich betrügerische Abrechnungen gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen hatte die 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg unter Vorsitz von Susanne Riedel-Mitterwieser die Angeklagten bereits am 13. Januar 2016 freigesprochen.  Hiergegen hat die Staatswaltschaft Revision eingelegt, die heute nachmittag vom Bundesgerichtshof verworfen wurde.

Die Freisprüche sind damit rechtskräftig.