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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 12 vom 02.09.2017

Vergewaltigung in Langweid: Lange Haftstrafe bestätigt

Bundesgerichtshof bestätigt Augsburger Urteil

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Augsburg (Vorsitz: Dr. Claus Pätzel) bestätigt. Die Kammer hat am 1.12.2016 nach vier Verhandlungstagen den nunmehr 29jährigen in München lebenden Mann zu einer Haftstrafe von 6 1/2 Jahren verurteilt Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte  eine 32jährige in deren Wohnung in Langweid im März dieses Jahres geschlagen und vergewaltigt hat. Die beiden hatten sich etwa sechs Wochen zuvor über einen Internet-Chat kennengelernt. Es kam zu mehreren Treffen bei denen erhebliche Mengen Alkohol getrunken wurden. Auch kam es jedes Mal einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr. Nachdem das Opfer eine neue Beziehung begonnen hatte, wollte sie keinen Sex mehr mit dem Angeklagten, was sie ihm auch schrieb. Es kam gleichwohl zu einem Treffen, bei dem wiederum sehr viel getrunken wurde und an dessen Ende es zu Faustschlägen ins Gesicht und einer Vergewaltigung kam. Die Frau konnte sich sodann barfuß und ohne Unterhose zu einer Nachbarin flüchten.