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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 14 vom 11.10.2017

Augsburger Blümchenmaler erneut vor Gericht

Berufungsverhandlung beginnt am 13.10.2017

Ab Freitag steht der Schöpfer der sog. Augsburgblume erneut vor Gericht. Diesmal aber auch auf eigenen Wunsch, denn er hat Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Augsburg eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Urteil angefochten.
Das Amtsgericht  hatte den nunmehr 30jährigen Angeklagten am 2.2.2016 zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten lagen dabei Sachbeschädigungen des Lärmschutzwalls an der B 17 bei Leitershofen und an einem Zug der Deutschen Bahn Regio Allgäu-Schwaben in Dinkelscherben zur Last. Die Sachbeschädigungen erfolgten in Form eines Schriftzuges bzw. eines Graffitos. Der Sachschaden insgesamt beläuft sich auf ca. 19.000,- €. Der Angeklagte bestreitet die Taten.
Für die Berufungsverhandlung hat die Vorsitzende der 6. Strafkammer, Sabine Igloffstein, zwei Verhandlungstage vorgesehen: den 13.10.2017 ab 9 Uhr und den 17.10.2017 ab 13 Uhr. Beide Verhandlungen finden im Sitzungssaal 130 im Strafjustizzentrum in der Gögginger Str. 101 in Augsburg statt.
Zunächst ist aber noch über einen Ablehnungsantrag des Angeklagten gegen die Vorsitzende zu entscheiden.