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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 16 vom 11.12.2017

Urteil gegen Flugblattverteiler rechtskräftig

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe

Soeben wurde bekannt, dass der Bundesgerichtshof ein vielbeachtetes Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg bestätigt hat. Die Jugendkammer unter Vorsitz von Lenart Hoesch  hatte den 64jährigen Angeklagten Anfang April 2017 nach 32 Verhandlungstagen wegen Verleumdung durch Verbreiten von Schriften, Nachstellung, Widerstands, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten und einer weiteren von 2 Jahren verurteilt. Insgesamt muss der Angeklagte daher 4 ½ Jahre Haft absitzen. Der Prozess hatte für erhebliches Aufsehen in Augsburg und Umgebung gesorgt, weil der Angeklagte unter anderem in seinen Flugblättern den Oberbürgermeister der Stadt Augsburg und den Leiter der Domsingknaben persönlich durch ehrenrührige  und unwahre Behauptungen herabgewürdigt hatte. Beide mussten auch als Zeugen in dem nahezu ein Jahr dauernden Verfahren aussagen, in dem der Angeklagte das Gericht mit einer Unzahl unbegründeter Befangenheitsanträge und sinnfreier Beweisanträge überzogen hat.