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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 4 vom 06.08.2018

Landgericht weist Beschwerde eines bekannten Youtubers zurück

Strafbefehl ist damit rechtskräftig

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hat unter Vorsitz von Ri’inLG Sandra Mayer am 06.08.2018 die sofortige Beschwerde des unter einem Künstlernamen auftretenden sog. Internetstars gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Augsburg zurückgewiesen.

Dieses hatte den Einspruch des Angeklagten gegen ein Strafbefehl verworfen, weil weder der Angeklagte noch ein Verteidiger vor Gericht erschienen sind.

Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig, denn gegen die Entscheidung des Landgerichts gibt es kein Rechtsmittel mehr.

Dem Strafbefehl zugrunde lag ein Vorfall bei dem es am Königsplatz in Augsburg zu tumultaertigen Szenen kam. In der Folge hatte der Angeklagte die Polizisten beschimpft.