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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 2 vom 07.01.2019

„Liebeskammer“ verkündet Urteil - Korrektur

Ergänzend zur Pressemitteilung 1/2019 wird mitgeteilt, dass der darin nicht namentlich genannte Münchner Strafverteidiger Wert auf die Feststellung legt, ihm sei das Mandat nicht entzogen worden. Das ist insoweit zutreffend als sich in den Akten ein Schreiben findet, mit welchem der Verteidiger die „Beendigung des Mandats" mitteilt. Von wem die Beendigung ausging kann daraus nicht hergeleitet werden.