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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 5 vom 14.03.2019

Heimliche Aufnahmen von Uli Hoeneß: Urteil rechtskräftig

Oberlandesgericht bestätigt Landgericht Augsburg

Das Oberlandesgericht München hat die Revision gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Augsburg vom 29.10.2018 zurückgewiesen.

Der Mann hatte im Zeitraum 2014/2015 heimliche Aufnahmen des damals in der JVA Landsberg inhaftierten Uli Hoeneß gemacht, um diese zu Geld zu machen.

Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Landsberg a. Lech vom 9.3.2017 rechtskräftig.

Darin waren der Angeklagte und seine Ehefrau wegen unbefugter Erhebung personenbezogener Daten in Bereicherungsabsicht in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr 2 Monaten bzw. 8 Monaten verurteilt worden. Die Strafe gegen die Ehefrau wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Während die Ehefrau das Urteil akzeptierte, schöpfte der inzwischen 50jährige Angeklagte alle Rechtsmittel aus.

Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts steht nun rechtskräftig fest, dass der Angeklagte während seiner zeitgleichen Inhaftierung mit Herrn Hoeneß in der JVA Landsberg a. Lech mit Hilfe eines Kugelschreibers in den eine Digitalkamera eingebaut war, heimlich verschiedene Aufnahmen des Geschädigten gefertigt hat.

Diese Aufnahmen bot die Ehefrau sodann den Magazinen „Spiegel“ und „Stern“ zum Kauf an. Nach den Urteilsfeststellungen wurde mit dem „Stern“ über 35.000,- € verhandelt, von denen letztlich 2.500,- € bezahlt wurden.

Die Höhe des seitens des „Spiegel“ bezahlten Betrages konnte die Berufungskammer unter Vorsitz von Carolin Hillmann nicht feststellen, da sich die als Zeugen in Betracht kommenden Journalisten auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben.