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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 1 vom 30.03.2020

Augsburger Justiz: Zivilverhandlungen bis zum Ende der Osterferien werden abgesagt

Im Gesundheitsinteresse der Beteiligten werden alle zivilrechtlichen Verhandlungstermine, die beim Oberlandesgericht, Landgericht und Amtsgericht Augsburg bis einschließlich 17. April 2020 angesetzt sind, auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Ausgenommen sind nur Eilsachen (z.B. einstweilige Verfügungen, eilige Familien- und Betreuungssachen, Gewaltschutzsachen). Nicht betroffen sind Termine zur Entscheidungsverkündung.

Angesichts der fortdauernden Infektionsgefahr ist die öffentliche Verhandlungstätigkeit in Zivilsachen in den kommenden Wochen auf das unverzichtbare Mindestmaß beschränkt. Das ist im Interesse aller Verfahrensbeteiligten und sichert auch die Funktionsfähigkeit des Justizbetriebs, der intern weiterläuft. Dabei werden alle Möglichkeiten zur schriftlichen Förderung der Verfahren genutzt, um das Leistungsangebot der Justiz weitestgehend aufrechtzuerhalten.

In den betroffenen Verfahren wird – soweit noch nicht geschehen – alsbald ein neuer Verhandlungstermin bestimmt werden. Es wird ausdrücklich darum gebeten, von Terminnachfragen abzusehen, um die Geschäftsstellen der Gerichte zu entlasten.

Verkündete Entscheidungen werden wie bisher zeitnah schriftlich zugestellt. Ein persönliches Erscheinen zum Verkündungstermin ist daher nicht erforderlich und bei der derzeitigen Gesundheitslage auch nicht ratsam.