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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 6 vom 26.02.2021

Pflicht zur Tragung von medizinischen Gesichtsmasken oder sog. FFP 2 - Masken in den Gerichtsgebäuden des Landgerichts und des Amtsgerichts Augsburg

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr gilt ab 01.03.2021 eine verschärfte Maskenpflicht. Dies bedeutet, dass ein Mund-Nasen-Schutz in Form einer medizinischen Gesichtsmaske oder eine sog. FFP 2-Maske im Inneren der Gerichtsgebäude des Landgerichts und des Amtsgerichts Augsburg zu tragen ist. Einfache Mund-Nasen-Bedeckungen (sog. Community-Maske) sind nicht mehr ausreichend.

Die Regelung gilt für Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher gleichermaßen und unabhängig von den Infektionszahlen. Damit werden die bereits getroffenen Schutzmaßnahmen weiter ausgebaut.