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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung vom 25.10.2021

Prozessbeginn im sog. "Buskartell-Verfahren"

Am 11.11.2021, 14:00 Uhr beginnt die Hauptverhandlung gegen zwei der Angeklagten und zwei der beteiligten Unternehmen im sog. „Buskartell-Verfahren“ vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Augsburg.

Fortsetzungstermine sind bestimmt für 16.11., 23.11., 30.11., 07.12., 21.12.2021, 11.01., 18.01., 01.02., 08.02., 15.02., 22.02., 08.03. und 15.03.2022. Beginn eines jeden Fortsetzungstermins ist um 09:00 Uhr. Verhandelt wird im Sitzungssaal 179 im Strafjustizzentrum Augsburg, Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg. 
Die Anklage legt den beiden Angeklagten zur Last, als Geschäftsführer für zwei Busunternehmen an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt gewesen zu sein, wobei der Auftragswert mehr als 60 Millionen Euro betragen haben soll.

Gegen zuletzt vier weitere Angeklagte, denen unter anderem Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen zur Last liegt, und drei beteiligte Unternehmen wurde das Verfahren pandemiebedingt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und mit Blick auf den Beschleunigungsgrundsatz abgetrennt. Eine gegen einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts gerichtete Beschwerde wurde durch das Oberlandesgericht München als unzulässig zurückgewiesen. Die Abstimmung der Termine für die Hauptverhandlung in jenem abgetrennten Verfahren dauert an.