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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 1 vom 11.01.2022

Veränderte Zugangsregelung bei der Augsburger Justiz für Besucher

Für Besucher der Augsburger Gerichtsgebäude Am Alten Einlaß 1 und Gögginger Straße 101, sowie der Gebäude der Bewährungshilfe gilt ab dieser Woche die sog. 3G-Regel (Impfnachweis oder Nachweis über die Genesung oder aktueller Testnachweis, jeweils zzgl. Ausweisdokument). 

Der Impfnachweis, der Nachweis über die Genesung oder der aktuelle negative Testnachweis und ein gültiges Ausweisdokument müssen bei Betreten des Gebäudes an der Eingangskontrolle vorgezeigt werden. Für einen aktuellen Testnachweis darf nach den derzeit geltenden Bestimmungen die zugrundeliegende Testung bei einem Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden zurückliegen, bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden.

Anlass dieser Regelung seien die bedauerlicherweise wieder steigenden Corona-Fallzahlen, so der Präsident des Landgerichts Augsburg, Andreas Wimmer. „Mit der Einführung der 3G-Regel für Besucher gelingt der Spagat zwischen den Anforderungen an einen effektiven Gesundheitsschutz und der Öffentlichkeit“, erläutert er.

Der Präsident verweist darauf, dass die 3G-Regelung für Beteiligte eines laufenden Verfahrens nicht gilt. Die genauen Zugangsregelungen und Ausnahmen seien jeweils auf der Homepage des Landgerichts Augsburg veröffentlicht.