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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 10 vom 08.09.2022

Urteil gegen Kampfkunsttrainer rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 29. Juni 2022 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil der 1. Strafkammer vom 22. September 2021 rechtskräftig. 
Die Große Strafkammer hatte unter Leitung des Vorsitzenden Christian Grimmeisen den heute 54-jährigen Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung – bei Freispruch wegen weiterer Taten – unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Augsburgs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der Angeklagte erzwang laut Urteil am 22.05.2017 in den Räumlichkeiten seiner Kampfsportschule in Augsburg insbesondere den Oralverkehr gegen den Willen der Geschädigten.