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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 3 vom 05.04.2022

Veränderte Corona-Regelungen am Landgericht Augsburg

Ab 05.04.2022 werden die Zugangsregelungen am Augsburger Landgericht angepasst. Von nicht verfahrensbeteiligten Besucherinnen und Besuchern muss in Zukunft weder ein Impfnachweis noch ein Nachweis über eine Genesung oder ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden.

Nach wie vor ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Gebäude auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten. 

Gleichfalls gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Besucherinnen und Besucher ab einem Alter von 16 Jahren müssen ab Betreten des Gebäudes eine FFP 2 - Maske tragen. Bei unter 16-jährigen genügt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Kinder unter 6 Jahren und Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht möglich ist, sind vom Tragen einer Maske befreit.