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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 4 vom 22.04.2022

Neuerung bei der im Internet veröfffentlicheten Gerichtstafel

In der im Internet veröffentlichten Sitzungsübersicht der Strafabteilung des Landgerichts Augsburg wird zukünftig bei Berufungsverfahren das jeweilige erstinstanzliche Gericht angegeben (z.B. AG A für Amtsgericht Augsburg oder AG Nö für das Amtsgericht Nördlingen).

Die Übersichten finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/gerichtstafel.php

Erstinstanzlich ist regelmäßig das Gericht des Tatortes zuständig (§ 7 Absatz 1 StPO). Die Sitzungsübersichten werden sukzessive erstellt. Eine Vollständigkeit kann daher derzeit noch nicht garantiert werden.

Für die erstinstanzlichen Verfahren beim Landgericht Augsburg, also insbesondere die Verfahren vor der 1., 3., 7., 8., 10., 14. und 15. Strafkammer sowie der Jugendkammer, können durch die Pressestelle im Einzelfall Informationen zum Inhalt der Anklagesätze erteilt werden. Regelmäßig sind diesbezügliche Auskünfte frühestens eine Woche vor dem ersten Hauptverhandlungstermin möglich.